Moosbierbaumer
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Eine kurze Geschichte der ZeitEin Streifzug durch die Sitzungsprotokolle der Gemeinderatssitzungen der Jahre 1924 und 1925. Am 30. September 1924 wird auf Antrag des Gemeinderates Dr. Lanz beschlossen, „dem scheidenden Sekretär Adolf Iseppi ein Ehrenhonorar von 12.000.000 Kronen zu bewilligen.“ „Der Herr Bürgermeister spricht den wärmsten Dank für die vieljährige beste und treue Dienstleistung dem Hr. Sekretär aus, und überreicht ihm ein Ehrendiplom. Damit heißt es auch für ihren Chronisten, Abschied zu nehmen vom Protokollführer Iseppi. Siebzehn Jahrgänge lang hat ihn dessen eigenwilliger Schreibstil begleitet, klar gegliedert und doch fast in Erzählform geschrieben, manchmal mit altertümlichen Wörtern gespickt. Sein Nachfolger und Schwiegersohn Alois Marin war schwieriger zu lesen, auch der Stil änderte sich. Er erzählte nicht wie sein Schwiegervater, sondern begann die einzelnen Tagesordnungspunkte als Aufzählung zu gliedern. Die erste Sitzung, die er protokollierte, war jene vom 7. November 1924. Bürgermeister Rabacher war nicht anwesend. „Der Vorsitzende, Herr Vize-Bürgermeister Indinger konstatiert die Beschlußfähigkeit, begrüßt die anwesenden Herrn Gemeinderäte und erklärt die Sitzung für eröffnet.“ „Der Gemeinderat hat beschlossen: Punkt 1 der Tagesordnung. Nach genauer Rechtsbelehrung durch Herrn Gemeinderat Dr. Lanz in Sachen Grundteilung Ebersdorf wird die Entscheidung vertagt, da vorerst mit den Urhausbesitzern Verhandlungen gepflogen werden müssen. Punkt 2. Die Straßenverlegung in Moosbierbaum im Sinne des Protokolls vom 27. 10. 1924 wird abgelehnt. Die Straßenkreuzung ist soweit als möglich in der Richtung Haltestelle Atzenbrugg und zwar außerhalb des Bahnhofsbereiches zu verlegen. Punkt 3. Die Gemeinderatssitzung wird für vertraulich erklärt. Punkt 4. Die freiw. Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband Kuppermann Leo wird abgelehnt. Dem roten Kreuze wird eine Spende von 200.000 K bewilligt. Die bereits erfolgte Spende von 1.410.000 K an die freiw. Feuerwehr Atzenbrugg wird nachträglich genehmigt. Bezüglich des Weinrebenvortreibhaus sind die notwendigen Schritte bezüglich der Vorarbeiten zu unternehmen, das heißt die entsprechend Anfrage bezüglich eines Kostenvoranschlages an die Landes - Landw. Kammer zu richten sowie die ganze Ausarbeitung des Projektes. Bezüglich der angesuchten Kanalisierung in Heiligeneich wird die Vertagung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen.“ Heftige Debatten um die Umwandlung der Sparkasse Atzenbrugg von einer Vereins- in eine Gemeindesparkasse gab es in der Sitzung vom 30. Dezember 1924, die in Anwesenheit von zwei Vertretern der Landesregierung (Landesregierungsrat Dr. Kraditz und Oberrechnungsrat Kuss) stattfand. Buchhalter Köberl vertrat die Sparkasse Atzenbrugg. Schlussendlich wird nach mehreren abgelehnten Anträgen der folgende mit 7 zu 6 Stimmen angenommen: „Der Antrag des Bürgermeisters, daß der Gemeinderat für die im Wege der Umwandlung aus der Vereinssparkasse zu gründende Gemeindesparkasse in Atzenbrugg die statutenmäßige Haftung übernimmt unter der Voraussetzung, daß sie für allfällige aus der früheren Geschäftsführung entstandene Schäden nicht aufzukommen hat, wird mit 7 Stimmen angenommen.“ Einige Punkte aus dem Sitzungsprotokoll vom 23. Jänner 1925: „Der Gemeinderat hat beschlossen: Zum Straßenbau von Tautendorf nach Hasendorf wird eine Subvention von 10,000.000 K bewilligt. Die Subvention für den Kirchenchor der Pfarrkirche Heiligeneich wird mit 2,000.000 K festgesetzt (Stimmenthaltung der soz. Partei) Dem Ansuchen der Schulleitung Heiligeneich um Nachlaß der Lustbarkeitsabgabe wird stattgegeben. Ein Anerkennungsschreiben ist an den Hr. Oberlehrer und Hr. Rotter und sonstige Mitwirkenden zu richten. Von der Abt. f. Licht- u. Kraftversorgung werden um 10,000.000 K Newag Aktien zum Kurse von 19.500 übernommen. Die Hundesteuer wird samt Marke mit 11.000 Kronen festgesetzt. Die Reisediäten des Gemeindevorstandes nach Tulln werden mit 60.000 K, nach Wien mit 120.000 K festgesetzt. Die Bezüge des Bürgermeisters werden mit 1,000.000 K per Monat festgesetzt. Eine Aufzahlung seitens der Gemeinde auf die Gebühren des Straßenausschusses für das Schotterführen wird abgelehnt. Der Antrag des Gesch. Gem. Rates Figl, daß bei Wiedermontierung der Leitung des elektr. Ortsnetzes nach Möglichkeit Dachständer zur Verwendung kommen, wird angenommen. Dem Zählerableser und Kassier wird eine Zulage von 100.000 K per Monat bewilligt.“
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