Moosbierbaumer
Dorfblatt'l. Unabhängige Moosbierbaumer Dorfzeitung
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... oder wie unsere Altvorderen wieder lebendig werdenEin Streifzug durch die Sitzungsprotokolle
der Gemeinderatssitzungen Einige interessante Punkte aus der Sitzung vom 23. Juni 1923: "In erster Linie wird beschlossen daß der Wasenmeister ein jährliches Pauschal von 50.000 Kronen ab 1. Jänner 1922 bis 31. Dezember 1922 bewilligt wird." Weiters wird beschlossen daß künftig bei der Gemeinde ohne Heller gerechnet und zwar ab unter 50 Heller herunter über 50 Heller oben aufgerundet wird." Was hier in so holprigem Amtsdeutsch formuliert wurde, kennen wir aus aktuellem Anlass, nämlich der Diskussion um die Abschaffung der kleinen Cent-Stücke und der darauf folgenden Auf- oder Abrundung! Weiters wird beschlossen daß dem Bürgermeister im Verein mit dem geschäftsführenden Gemeinderat für die Bewilligung kleiner Auslagen freie Hand zu lassen." Es muss nicht für jede Kleinigkeit ein Gemeinderatsbeschluss her. "Ferner wird der Gemeinde Heil Eich zur Reparatur des Ortsbrunnen eine Subvention von 15.000 K bewilligt."
Es
wird beschlossen, da die finanziellen Mittel für
den Brückenbau in Ebersdorf bereits
vorhanden sind, dieselbe sofort erbauen zu lassen und wird weiters
der
Herr Bürgermeister ersucht alles daran zu setzen um die notwendigen Geldmittel
für den
Brückenbau in Weinzirl zu beschaffen wogegen sich der Gemeinderat mit 10
Stimmen verpflichtet sofort nach Aufbringung der
Geldmittel den Weinzierl Brückenbau zu zustimmen."
Der Gemeinderat Schoderböck stellt den Zusatzantrag
daß nach Fertigstellung des Brückenbaues ... sich die Fuhrwerk
fähigen
Besitzer von Weinzirl und Ebersdorf verpflichten, die von den Brücken
führenden Strassen kostenfrei zu beschottern. Die Besitzer in den
Katastralgemeinden Weinzirl Ebersdorf sind weiters verpflichtet, den
zum Brückenbau notwendigen
Fuhrwerks- und Hilfs Arbeiter Dienste kostenfrei zu leisten. Die Herrn
Gemeinderäte
Gehringer, Haselmann und Reisinger übernehmen die persönliche
Haftung daß vorerwähnte Fuhrwerks- und Hilfsdienste zum Brückenbau
kostenfrei durch die Katastralgemeinde Mitglieder geleistet werden,
widrigenfalls für jene Mitglieder der Katastralgemeinde welche
eigenmächtig
ihren Teil an Fuhrwerks- oder Hilfsdienst nicht leisten auf ihre Kosten
diese Dienste
geleistet werden."
Gemeinderäte übernehmen persönlich die Haftung für die Arbeitsleistung ihrer Bürger - ob das 80 Jahre später auch möglich wäre? Für die Katastralgemeinden Weinzirl und Ebersdorf wird weiters beschlossen, daß der Jagdpacht für die Jagdperiode 1922 bis 1927 für die ganzen Katastralgemeindegebiete von Weinzirl und Ebersdorf von den Besitzern zur Deckung des Zinsendienstes der Ortsgemeinde überlassen wird. Vorstehender Beschluß hat nur solange Giltigkeit als der eingehende Jagdpacht das Baukapital der Brücken nicht übersteigt. Tritt dieser Umstand ein, so geht der Rest zur Anforderung des Jagdpachtes wieder an die Grundbesitzer über." Es wird beschlossen den Gemeinderäten Anton Indinger, Leopold Schoderböck und Franz Hanausek für die Fahrt nach Ried je 2000 K zu bewilligen." Weiters wird beschlossen im Sinne des §42 der Gemeinde Ordnung jene Mitglieder welche zur zweiten Sitzung unentschuldigt nicht erscheinen mit einer Ordnungsstrafe von 2500 Kronen zu belegen." Einmal Fehlen ist gestattet, doch beim zweiten Mal tut es im Geldbeutel weh! Die Inflation beginnt deutlich anzusteigen, wie sich in den folgenden Sitzungen zeigt, z. B. am 20. August 1922: "Betreff der Einzahlung
des ganzen Jagdpachtes wird beschlossen, daß den Pächtern die Jagd
unter der Bedingung gesichert bleibt, wenn sie die der jeweiligen Teuerung
entsprechende Aufzahlung leisten."
"Der Bürgermeister beauftragt, bei Käufen, welche der Wertzuwachssteuer unterliegen und die Kaufsumme zu gering erscheint, vom beeideten Schätzbeamten nachschätzen zu lassen." Offensichtlich wurden auch damals schon, um sich Abgaben zu ersparen, Kaufverträge getürkt! Wird fortgesetzt. |
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