Moosbierbaumer Dorfblatt'l. Unabhängige Moosbierbaumer Dorfzeitung
Jahrgang 6 • Ausgabe 18 • Dezember 2004

 

Die Grundstücke des Trasdorfer Lagers

Im Kriegsjahr 1940 tauchten erstmals Heeresangehörige in Trasdorf, Dürnrohr, Bärndorf und Zwentendorf auf, die sich dann, zwecks Erweiterung des Lagers 1941 wieder blicken ließen. Die dazu benötigten Grundstücke wurden abgesteckt und zum Sperrgebiet erklärt. Ein Betreten war unter Androhung schwerster Strafen verboten. Jene Landwirte, deren Äcker im entsprechenden Bereich lagen, wurden in öffentliche Lokale "eingeladen", Gespräche wegen einer Überlassung zu führen. In Dürnrohr beispielsweise geschah das im Gasthaus Müllner.

Vollerwerbsbauern argumentieren zu Recht, dass sie bei Wegfall von größeren Flächen in ihrer Existenz gefährdet seien. Die Gesamtfläche der drei Lager betrug immerhin ca. 250 Hektar. Dies sahen auch die Soldaten ein und daraufhin suchten und fanden sie Lösungen. In Trasdorf wurden Grundstücke der Gemeinde und der Kirche kurzerhand enteignet und den Bauern als Ersatz übergeben. In den anderen Dörfern verfuhr man ebenso, zusätzlich wurden Äcker der Gutsverwaltung Althann, Zwentendorf, enteignet.

Anders sah die Sache aber bei Nebenerwerbsbauern aus. Ihnen bot man Geld für die Äcker an, nicht gerade sehr viel, aber doch angemessen. Weigerten sich einzelne zu verkaufen, wurden sie im Extrazimmer unter Androhung der Enteignung zum Verkauf "überredet".

Etwas seltsam erscheint die Vorgangsweise der grundbücherlichen Behandlung. Während die Flächen der Lager im Grundbuch korrekt als Wehrmachtsbesitz eingetragen wurden, wurden die neuen Besitzer der Ersatzäcker, die den verschiedenen Einrichtungen enteignet wurden, nicht im Grundbuch vermerkt. Wir werden nicht mehr erfahren, ob Absicht dahinter steckte oder die Eintragungen einfach vergessen wurden.

Nach dem Krieg gestalteten sich die Rückerstattungen der Grundstücke äußerst schwierig. Es fehlte teilweise an früheren und aktuellen Aufzeichnungen. Des Weiteren wurden die Grundverkäufe der Nebenerwerbsbauern als rechtlich einwandfrei anerkannt und auch ein Rückkauf durch dieselben wurde teilweise, wie im Fall Anton Handelsberger aus Dürnrohr, verweigert.

Daraus ergibt sich, dass nach dem Krieg so mancher mehr Grund rückerstattet bekam als ihm weggenommen wurde. Die Verfahren zogen sich bis Anfang der 60er-Jahre und wurden gleich zu einer Flurbereinigung genutzt.

Josef Goldberger