Moosbierbaumer Dorfblatt'l. Unabhängige Moosbierbaumer Dorfzeitung
Jahrgang 6 • Ausgabe 17 • August 2004

 

Eine kurze Geschichte der Zeit

... oder wie unsere Altvorderen wieder lebendig werden

Ein Streifzug durch die Sitzungsprotokolle der Gemeinderatssitzungen der Jahre 1921 und 1922.

Differenzen bei der Abrechnung für die Ortselektrifizierung wurden bei der Sitzung vom 29. Dezember 1921 besprochen.

„Erster Punkt der Tagesordnung ist die Feststellung der Abrechnung mit Herrn Ing. Paul Schmidt.

Gemdrat Uchatius bringt dem Gemeinderat die Differenzen vor, welche laut durchstudierter Rechnungen des Herrn Paul Schmidt für die Gemeinde nicht gestierbar wären. Sodann wird Herr Ing. Schmidt und Weyda zum Gemeinderat geladen, und werden die vorher besprochenen Differenzen der Rechnungen bereinigt.“

„Vom Gemeinderat Engelhart wird angeregt, die Rechnungspost der Transformatoren Anschlüße nur insoweit zu akzeptiern als der Betrag von 213.984 Kr lediglich Mehrkosten darstellt, welche durch nicht planmäßige Aufstellung der Transformatoren verursacht wurden.

Die Bezahlung hat an Ing. Schmidt direkt zu erfolgen.“

Auch ein neuer Tierarzt hielt in unserer Gemeinde Einzug:

„Weiters wird einstimmig beschlossen den Thierarzt Viktor Mühlstein unter denselben Bedingungen, wie bisher der Thierarzt Gnad diese bezogen hat als Gemeinde Thierarzt anzustellen.“

Um die Aufbesserung der Gemeindefinanzen ging es bei der ersten Sitzung im Jahr 1922, abgehalten am 11. Jänner.
„Es wird, mit Ausnahme von einer Stimme, beschlossen, künftighin eine Wertzuwachssteuer einzuheben.“

„Mit Rücksicht auf die enorme Teuerung wird einstimmig beschlossen, bei den Hundesteuermarken für Gebrauchshunde 100 Kronen und 200 Kronen für Luxushunde einzuheben.“

Man beachte den feinen Unterschied zwischen Gebrauchs- und Luxushunden!
„Das vom Lichtausschuß festgelegte Protokoll wird vom Gemeinderate zur Kenntnis genommen und genehmigt.“

In der Sitzung vom 4. März 1922 geschah nichts erwähnenswertes, wohl aber in derjenigen vom 24. März:
„Punkt I der Tagesordnung ist die Beschlußfähigkeit über die Adaptierung der Doktorhäuser. Hierüber wird einstimmig beschlossen die Adaptierung durchzuführen, wenn die Gemeinde Trasdorf ebenfalls beschließt, den auf sie fallenden Teil 2/5 des Betrages zu bewilligen.“

„Betreff der Brücken sind Kostenvoranschläge, ebenso ist ein Kostenvoranschlag von Heil Eich betreff Errichtung eines Wasserverein einzuholen.“

Offenbar hatten die Heiligeneicher schon damals Probleme mit ihren Brunnen und planten eine Wasserleitung, welche aber erst viele Jahre später verwirklicht wurde.

„Weiters wird beschlossen für die Bespannung bei Ausbruch eines Brandes bei Tag 1000 K., bei Nacht 1500 K. zu zahlen.“

Nichts ist umsonst, auch die Pferde, welche die Feuerspritze zogen, mussten bezahlt werden.

„Weiters wird beschlossen bei der Bezirkshauptmannschaft dahin zu wirken, daß die Sperrstunde bis 12 Uhr Nachts aufrecht bleibt.“

Der Voranschlag für 1922 uns die Finanzierung der Schulen in Heiligeneich und Saladorf sowie die Gehälter der Gemeindebediensteten wurden in den Sitzungen vom 3. und 20. Mai 1922 behandelt.

Härtere Töne schlug man am 10. Juni an:

„Der Antrag des Lichtausschusses auf Herabsetzung des Strompreises für elektrische Kraft von 300 auf 250 Kronen wird mit 10 gegen 3 Stimmen abgelehnt, so daß der Gemeinderatsbeschluß vom 3. 5. 1922 wonach der Strompreis für elektrische Kraft 300 Kronen per Kilowatt kostet aufrecht bleibt.

Der Antrag des Herrn Dr. Karl Lanz wird einstimmig angenommen, daß die mit der Bezahlung des Kraftstrompreises rückständigen Stromabnehmer schriftlich aufgefordert werden sich binnen 3 Tagen zu äußern ob sie den Strombezug abmelden, widrigens angenommen würde, daß sie den Kraftstrombezug beibehalten, und die rückständige Strompreisforderung auf gesetzlichen Wege eingebracht werden würde..“

„Der Antrag des Lichtausschusses bezwecks der neuen Häuser auf der Trasdorferstras-se wird dahin angenommen, daß die Besitzer 75 % und die Gemeinde 25 % von den Kosten der Hausanschlüsse bezahlt.“

„Die Zahlung der Rechnung des Hüttelbaches wird mit 8 Stimmen angenommen.“

Aus dem Protokoll des Lichtausschusses, betreffend nicht benutzte Hausanschlüsse:

„Diejenigen Parteien, welche den Mindeststromverbrauch von 2 KW per Monat nicht bezahlen, haben 14 Tage Frist zur Anmeldung des Strombezuges.

Wird der Strombezug innerhalb dieser Frist nicht angemeldet, so wird der Hausanschluß abmontiert und hat diese Partei bei späterem Bedarf eine den Kosten des Hausanschlusses gleichkommende Anschlußgebühr zu bezahlen.

Dasselbe gilt auch für diejenigen Parteien, welche ihre Häuser installiert haben, jedoch keinen Strom beziehen.“

Was würde wohl ein heutiger Gemeindebürger dazu sagen, wenn man mit dem Ortswasseranschluss genauso verfahren würde?

Wird fortgesetzt

Protokoll über die Sitzung des Lichtausschusses, aufgenommen am 11. Jänner 1922.
Erschienen sind: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Rabacher, die Mitglieder Herr Vicebürger-meister Indinger, die Gemeinderäte Schoderböck, Gehringer, Grill, Haselmann. Herr Simon Tauber ist entschuldigt.

Zur Erledigung kommen folgende Punkte:

1.) Hat Hr. Ing. Paul Schmidt bei sämtlichen Schaltern der Straßenbeleuchtung versperbare Kästchen anzubringen und für jeden Schalter einen Schlüssel beizugeben.

2.) Sind bei sämtlichen Kreuzungen des Ortsnetzes mit den staatl. Schwachstromleitungen bruchsichere Überspannungen anzubringen, wie es die Telefonsektion Wien verlangt.

Bezüglich der Straßenbeleuchtung bleibt das bisherigen Gesetz in Geltung. Die Kosten der Straßenbeleuchtung zahlt die Katastralgemeinde und wird der Betrag bei den Ortsrichtern eingehoben. Die Festsetzung des Strompreises im Pauschale kann erst nach Inbetriebsetzung des Transformatorenzählers erfolgen.

Als Gehalt des Beamten Marin wurden 8.000 K monatlich und lichtfrei festgesetzt und zwar ab 1. Jänner 1922. Hiefür hat dieser alle mit der Licht- und Kraftversorgung zusammenhängenden Arbeiten zu besorgen.