Moosbierbaumer Dorfblatt'l. Unabhängige Moosbierbaumer Dorfzeitung
Jahrgang 7 • Ausgabe 21 • Dezember 2005

 

Eine kurze Geschichte der Zeit ...

Ein Streifzug durch die Sitzungsprotokolle der Gemeinderatssitzungen
des Jahres 1923 und 1924.

von Anton Müllner

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 29. September 1923:

„Herr Gemeinderat Schoderböck stellt den Antrag, daß denjenigen Gemeindeinsassen, welche seinerzeit der Gemeinde Atzenbrugg zum Ausbau der elektrischen Fernleitung durch Erlag bei der Sparkasse Atzenbrugg Geldbeträge ausgeliehen haben, diese Darlehen, durch wenigstens teilweise Entschädigung für die seither eingetretene Geldentwertung in der Weise rückgezahlt werden, daß den Darlehensgebern für jede geliehene 10.000 Kronen eine Newag Aktie ausgefolgt wird. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.“

Es wäre sicher interessant, nachzurechnen, wie viel der seinerzeit eingesetzte Betrag heute wert wäre, wenn man die Newag-Aktien behalten hätte.

„Der Gemeinde Tautendorf wird für Legung der Rohre durch den Ort ein Betrag von 6 bis 7 Millionen bewilligt. Es werden 50ziger Rohre eingelegt und haben die Insassen von Tautendorf für die Beistellung des Fuhrwerkes und von Arbeiten selbst zu sorgen.“

Selbst mithelfen war damals üblich, ging wahrscheinlich auch nicht anders. Heute wird das nur mehr in den Nachbarorten von Tautendorf, Langmannersdorf und Weißenkirchen, praktiziert.

Aus dem Sitzungsprotokoll vom 15. Dezember 1917:

„Als Hundesteuer pro 1924 wird beschlossen, 10.000 Kronen und die Kosten der Marke einzuhen.

Den Bezug zur Newag-Aktie herzustellen, wäre etwas gewagt - bekanntlich herrschte damals schon rasante Inflation und kurze Zeit später wurde aus der Krone der Schilling.

„Das Ansuchen des Michael Heinz wird dahin erledigt, daß derselbe eine transportable Hütte auf jedesmaligen Widerruf auf einem ihm von der Katastralgemeinde Heil Eich zu bestimmenden Platz aufstellen kann.“

„Das Ansuchen des Arbeitergesangs Vereines Freiheit wird dahin erledigt, daß demselben 500.000 K bewilligt werden und zwar zur Weihnachtsgabe für Kinder.“

„Den Armen der Gemeinde Atzenbrugg wird ein Betrag von je 100.000 K aus dem Fürsorgefond bewilligt.“

„Sodann ist den Funktionären zu Neujahr der doppelte Gehalt zu zahlen.“

Natürlich ist man auch zu sich selber großzügig!

Die Protokolle vom 5. und 14. Jänner 1924 befassen sich noch einmal mit den Newag-Aktien.

„Die seinerzeitigen Geldgeber zur Errichtung der Hochspannungsleitung werden dadurch entschädigt, daß jeder Zeichner unter Sperre für je gegebene 10.000 K eine Aktie zu 10.000 Kronen erhält. Einzelbesitzer unter fünf Aktien können sich zusammenschließen. Bezugsrecht auf sämmtliche Newag Aktien wird ausgeübt.“

„Zum Beschluß vom 5. 1. 24 wird beschlossen, daß nur Einlagen in Betracht kommen, welche im Monat November und Dezember 1921 gemacht wurden.“

„Weiters wird beschlossen, aus den Gemeindegeldern noch um 5 Millionen Aktien zu kaufen und auch der Sparkasse das Recht einzuräumen, daß sie um 4 Millionen Aktien zeichnen kann.“

Plötzlich waren die Anteilscheine begehrt, kein Wunder bei dieser Inflationsrate!

„Weiters wird beschlossen, dem Wasenmeister Johann Lackenbauer für das Jahr 1924 ein Pauschal von 1 Million Kronen zu bewilligen.“

Der wiederum hat Pech, denn zum Jahresende werden diese nichts mehr wert sein.

Die Protokolle der Sitzungen vom 22. Februar, 18. und 28. März sowie vom 9. April zeigen die übliche Routine. Subventionen, Debatten um Abgaben, Aufnahmen in den Heimatverband und Grundstücksangelegenheiten werden dort abgehandelt. Auch Gemeinderat Josef Engelhart wurde verabschiedet. Erst das Sitzungsprotokoll vom 2. Mai 1924 ist wieder wert, näher betrachtet zu werden.

„Erster Punkt der Tagesordnung sit die Beschlußfassung über den Erlaß der Stadtgemeinde Tulln betreff Anschaffung einer Autospritze. Es wird einstimmig beschlossen, dem Ansuchen, da Atzenbrugg selber eine Motorspritze besitzt, keine Folge zu geben.“

„Betreff Sammlung Waisenanstalt Judenau wird beschlossen, in jeder Katastralgemeinde ein Ausschuß Mitglied zu wählen, welches die Sammlung für das Waisenhaus Judenau von Haus zu Haus durchzuführen hat. Die gesammelten Beträge sind gegen Bestätigung bei der Gemeinde Vorstehung abzuführen.“

Wird fortgesetzt.