Moosbierbaumer
Dorfblatt'l. Unabhängige Moosbierbaumer Dorfzeitung
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EINE KURZE GESCHICHTE DER ZEIT Ein Streifzug durch die Sitzungsprotokolle der Gemeinderatssitzungen
der Jahre 1917 bis 1918 In der am 22. Mai 1917 stattfindenden Sitzung der Gemeinde-Vertretung von Atzenbrugg wurde dann der Ankauf des späteren Arzthauses in der Neugasse in Heiligeneich endgültig beschlossen: "Der Vorsitzende Herr Vizebürgermeister Heinrich Rabl bringt sohin den seinerzeit gestellten Antrag auf Ankauf der Häuser Nr. 67 und 68 in Heil Eich und Adaptierung derselben für die Wohnung des Gemeindearztes zur Kenntnis der Ausschußmitglieder, worauf einstimmig beschlossen wird daß die beiden Realitäten zum Preise von 28.000 Kronen Schreibe! Zwanzigachttausend Kronen gekauft werden. Behufs Beschaffung des Geldes wird beschlossen daß die hiezu notwendigen Barmittel bei der Sparkasse Atzenbrugg aufgenommen werden... ". Sitzungsprotokoll vom 31. Mai 1917 in vollem Wortlaut: Protokoll vom 22. Juni 1917, aufgenommen seitens der kk Bezirkshauptmannschaft Tulln anläßlich der Angelobung der neugewählten Herrn Bürgermeister und 1. Gemeinderates: "Beide Herrn Heinrich Rabl als Bürgermeister u. Herr Alois Weidlinger als erster Gemeinderat leisten hierauf die Angelobung in die Hand des k.k. Statthalterrates." In der Sitzung vom 21.7. 1917 ging es noch einmal um das Arzthaus.
Auf dieses ließen sich gemäß ihrem Steueraufkommen
die Gemeinde Atzenbrugg mit 3 Fünfteln und die Gemeinde Trasdorf
mit zwei Fünfteln grundbücherlich eintragen. Interessant, daß eben dieser Sekretär als Protokollführer
das Wort "Remuneration" beharrlich als “Renumeration” schreibt.
Er machte also unabsichtlich aus einer "Prämie" eine "Rückzahlung".
Direkt ein Glück für ihn, daß auch die Herren Gemeinderäte
das nicht bemerkten und auch so auslegten! Etwas interessanter wird es erst wieder in der Sitzung vom 17. März
1918: "Herr Inspecktor Reinagl und Herr Notar D' Karl Lanz bringen
vor, daß von der Pulverfabrik die in deren Gebiet fallenden öffentlichen
Gemeinde Wege sowie der öffentliches Gut bildende Hüttelbach
einzulösen sind wofür teilweise durch Anlage eines Feldweges
an der Süd- und Ostseite der Pulverfabrik, welcher nach Anlegen
und erster Beschotterung seitens der Fabrik in das öffentliche
Gut der Gemeinde Atzenbrugg übergeben werden wird, Ersatz geschaffen
wird. Soweit das Grundausmaß des eingelößten Gutes
das Grundausmaß des Ersatzweges übersteigt, wird als Entschädigung
ein Betrag von 1 K 50 h für die Quadratklafter angeboten, sollte
das Ausmaß des Ersatzweges das eingelöste Grundausmaß übersteigen,
so hat die Gemeindefür das Mehrausmaß keine Vergütung
zu leisten. Sohin wird beschlossen, den vorstehenden Vertrag einstimmig
anzunehmen " Schon in der nächsten Sitzung vom 24. 3. 1918 wird dieser wieder
mit Gewinn weiterverkauft: |
• Eine Kurze Geschichte der Zeit
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