Moosbierbaumer Dorfblatt'l. Unabhängige Moosbierbaumer Dorfzeitung
Jahrgang 3 • Ausgabe 8 • August 2001
 

EINE KURZE GESCHICHTE DER ZEIT
... oder wie unsere Altvorderen wieder lebendig werden
Ein Streifzug durch die Sitzungsprotokolle der Gemeinderatssitzungen der Jahre 1912 bis 1915.
von ANTON MÜLLNER

Ein neuer Gemeinderat konstituierte sich am 10. August 1912. Anwesend waren als Senior (Altersvorsitzender) Ignaz Hufnagl, Besitzer der Schindelmühle in Tautendorf, Dr. Moritz Ulrich, Dr. Franz Trsek, wahrscheinlich Beamte aus Atzenbrugg, Heinrich Rabl, Müllermeister aus Atzenbrugg, Michael Spangl, Anton Rabacher und Simon Tauber, Bauern aus Atzenbrugg, Franz Vogl, Johann Kopp und Alois Haidegger, Bauern aus Weinzierl, Michael Winkler, Gastwirt und Fleischer auf dem späteren Gasthaus Thalauer in Atzenbrugg, Josef Strohmeier, Bauer in Moosbierbaum, Josef Bruckner, Gastwirt, Holz- und Kohlenhändler aus Heiligeneich. Entschuldigt war Dr. Ludwig Flesch Ritter von Festau, Besitzer von Schloß Aumühle.

Anton Rabacher wurde wieder als Gemeindevorsteher (Bürgermeister) gewählt. Zu Gemeinderäten (heute Geschäftsführende) wurden Heinrich Rabl, Josef Bruckner, Josef Strohmeier und Johann Kopp gewählt.

Die nächste Sitzung am 9. November 1912 befaßte sich mit der Finanzierung des Friedhofes.
"Erster Punkt der Tagesordnung ist die Beschlußfassung über die Aufbringung des Geldbetrages für die Adaptierung des Friedhofes. Der Vorsitzende bringt sohin den Bericht über Herstellung des Friedhof zu Kenntnis des versammelten Ausschuß worauf nach längerer Debatte beschlossen wird entweder bei der Sparkasse Atzenbrugg oder bei der Reifeisenkasse den Betrag von 2500 K aufzunehmen."
" Weiters wird beschlossen dem Gemeinde Diener ein Stiefelpauschal von 20 Kronen zu genehmigen."

In der Sitzung vom 2. September 1913 wurde über einen Erlaß der Landesregierung zwecks Gründung eines Friedhoffonds debattiert. Nach Verlesung dieses Erlasses und Debatte darüber wurde beschlossen:
"Der Schaffung eines aus dem Erlöse der Grabstellengebühren zu bildenden gemeinsamen Friedhoffondes nicht zustimmen zu können und zwar aus nachstehenden Gründen, die bisher aufgelaufenen Kosten wurden seitens beider Gemeinden nach der Größe des Steuerguldens getragen, nachdem nun der Steuergulden der Gemeinden Atzenbrugg - Trasdorf sehr verschieden ist, müßte die Gemeinde Atzenbrugg hiezu immer den größeren Teil leisten.
Weiters hat die Gemeinde Trasdorf durch Jahre hindurch keine Grabgebühren eingehoben und trotzdem einen großen Teil der Mauergräber belegt wordurch die Gemeinde Atzenbrugg geschädigt wurde. Der n.ö. Landes - Ausschuß wird daher gebeten es bei der bisherigen Ordnung zu belassen, daß jede Gemeinde ihre Gebühren selbst verrechnet und die Friedhofskosten wie bisher nach Maßgabe des Steuerguldens aufgeteilt werden."

In derselben Sitzung wurde auch der Ankauf eines Musikinstrumentes beschlossen:
"Betreffend des Ansuchens der Schulleitung von Heil Eich um Bewilligung eines Betrag zur Anschaffung eines Helikon wird einstimmig beschlossen einen Betrag von 30 K aus der Gemeindekasse zu bewilligen mit der Motivierung daß dieses Instrument in das Inventar für Kirchenmusikalien eingetragen und von jedem Regenschori an seinen Nachfolger übergeben wird jedoch knüpft der Gemeinde Ausschuß die Bedingung daß das Instrument armen Lehrlingen zu Unterrichtszwecken unentgeltlich beigestellt wird, jedoch nur unter der Aufsicht des jeweiligen Regenschori."
Damals war man auch schon sehr sozial eingestellt, aber auch vorsichtig!

Auch über die Kosten der Ortsbeleuchtung, die damals noch aus Petroleumlaternen bestand, machte man sich Gedanken:
"Zunächst wird über den Antrag des Gemeindebeirates Josef Strohmayer abgestimmt, es werde zur Deckung der Beleuchtungskosten in der Katastra1gemeinde Atzenbrugg eine Umlage auf die Hausklassen, Hauszins- und Erwerbsteuer im Gestzgebungswege zu erwirken. Hiefür bloß 3 Stimmen. Der Antrag bleibt in Minorität. Herr Ausschussmitglied Michael Winkler beantragt die Einhebung einer fixen Beleuchtungstaxe von 3 Kronen für jede Grundkonscriptionsnummer in Atzenbrugg, gleichfalls im Gesetzgebungswege, dieser Antrag wird mit 11 Stimmen zum Beschlusse erhoben."

Und im Wortlaut die letzten Sitzungspunkte:
"Bezüglich der Vieh- und Fleischbeschau wird beschlossen, die Herrn Johann Gottschak, Franz Schwarz und Josef Strohmayer (diesmal schon mit "ay") zur Ausstellung von Viehpässen zu berechtigen und dies der k.k. Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.
Bezüglich der Beschotterung der Gemeindewege wird der Bürgermeister ermächtigt das Notwendigste zu veranlassen."

In einer kombinierten Sitzung am 15. Februar 1915 einigten sich die Gemeinderäte von Atzenbrugg und Trasdorf doch noch darauf, einen gemeinsamen Friedhoffonds zu schaffen. Dazu der entsprechende Wortlaut im Protokoll:
"Die Gebühren werden so wie jetzt von den jeweiligen Bürgermeistern eingehoben und am Jahresabschluß gemeinsam verrechnet.
Der Bürgermeister Johann Anhammer (von Trasdorf) stellt den Antrag den zu schaffenden Fond mit Rückwirkung auf November 1912 zu beschließen. Antragsteller Ignaz Hufnagl bringt vor, daß die Gemeinde Trasdorf in den letzten Jahren ungefähr 14 - 15 Mauergräber im Gesammtwerte von 1050 bis 1125 K unentgeltlich benützt hat so daß hiedurch ein Ausgleich zwischen beiden Ortsgemeinden für die Vergangenheit trotz der Thatsache erfolgt ist daß ab November 1912 für Grüfte 350 K eingegangen sind, und die Ortsgemeinde Atzenbrugg nach der bisherigen Verrechnung im Vorteil ist. Herr Hufnagl beantragt daher den gemeinsamen Fond mit der Wirksamkeit ab 1. Jänner 1914 zu schaffen. Dieser Antrag wird mit 13 zu 9 Stimmen angenommen. Herr Hufnagl beantragt zu beschließen, daß die bisher erworbenen Mauergräber beider Ortsgemeinden, jedoch nur solche, die an der abgebrochenen Mauer gelegen sind nach Ablauff der ersten 20jährigen Benützungsdauer auf weitere 20 Jahre ohne Einhebung einer Gebühr der Benützung überlassen bleiben. Der Antrag wird einstimmig zum Beschluß erhoben.”

Eine wahrlich schwere Geburt!

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