EINE
KURZE GESCHICHTE DER ZEIT
... oder wie unsere Altvorderen wieder lebendig werden
Ein Streifzug durch die Sitzungsprotokolle der Gemeinderatssitzungen der
Jahre 1911 und 1912.
von Anton Müllner
In der Sitzung vom 23. September 1911 wird die Gründung der
FF Atzenbrugg behandelt:
"Sohin wird das Ansuchen des Proponenten Anton Haller behufs
Gründung
einer Freiwilligen Feuerwehr in Atzenbrugg, so wie das Schreiben
des Professor Karl Schnek zur Kenntnis des versammelten Ausschuß gebracht
und wird einstimmig beschlossen der Gründung und Genehmigung
der Statuten zuzustimmen."
Die erste Sitzung im Jahre 1912, am 20. Jänner, befaßte
sich wieder mit Gewerbeangelegenheiten.
"... betreffend das Ansuchen des Herrn Josef Schwab um Verleihung
der Konzession zum Kleinverschleiß gebrannter Geistiger Getränke
zur Kenntnis des versammelten Ausschusses gebracht, und einstimmig
beschlossen dessen Ansuchen mit Rücksicht auf den Localbedarf
und der Eignung des Locales insbesonders aber der leichten polizeilichen
Uiberwachung nachdem das Gebäude am Hauptplatz in Heil Eich
gelegen wärmstens zu befürworten."
"
Ferner wird beschlossen, daß künftighin aus Siecherheits
und sanitären Gründen, das Mitnehmen von Hunden in Gasthäuser,
in Fleischereien sowie in solchen Geschäftslocalen, in welchen
Lebensmittelfeilgeboten werden strengstens verboten ist."
Der heute kleine und unscheinbare Hüttelbachgraben war damals
so wichtig, das der Streit mit der Nachbargemeinde sogar den Landtag
beschäftigte, wie im selben Sitzungsprotokoll nachzulesen ist:
"Sodann wird der Erlaß des n.ö. Landes - Ausschusses
Zl 1372/8-XIX vom 9. Jänner 1912 betreffend die Hüttelbachregulierung
in Trasdorf Atzenbrugg und Zwentendorf zur Kenntnis des versammelten
Gemeinde Ausschuß gebracht und beschlossen, mit Rücksicht
darauf, daß sich die Vertreter der Gemeinde Zwentendorf bei
der von der k.k. Bezirkshauptmannschaft Tulln vom 18. November 1911
stattgehabten wasserrechtlichen Verhandlung mit der von Herrn Staatstechniker
abgegebenen Erklärungen einverstanden erklärten, daß die
Räumungsarbeiten durch den Landes Ausschuß durchgeführt
und daher auch mit den Zalungsmodalitäten einverstanden waren,
sich nach dem Verhandlungsprotokoll zu halten und beiden n. ö.
Landes Ausschuß das Ersuchen zu stellen, daß die Gemeinde
Vorstehung Zwentendorf zwangsweise zur Zalung respecktive Durchführung
der Regulierung verhalten werde, dies um so mehr als die Gemeinde
Atzenbrugg in Folge ihrer Zalungen zur Perschlingregulierung ohnehin
meist 50 - 60 % Umlagen einheben muß und weitere Zalung daher
nicht übernehmen kann."
Sitzung vom 30. März 1912:
"Betreff der Erbauung des Milchhauses in Moosbierbaum wird einstimmig
beschlossen einen Anerkennungszins von jährlich einer Krone
nicht zu genehmigen, dagegen den Grund im beiläufigen Ausmaß von
circa 62 m2 um den Betrag von 18 Kronen zu verkaufen und hiezu die
Genehmigung des nied öst Landes Ausschusses einzuholen."
Und wieder ging es um den Hüttelbach, Sitzung am 1. Juni 1912:
"Betreff Hüttelbach wird beschlossen, die Gemeinde Zwentendorf
zu verständigen daß jede Gemeinde ihren Anteil zur Hüttelbachregulierung
allein zu machen hat und daß erst nach Fertigstellung der Regulierung
die drei beteiligten Gemeinde behufs Tieferlegung des derzeit bestehenden
Einlauf respecktive daß der Einlauf in schiefer Richtung zum
Laufe des Hochwassergrabens hergestellt wird, beim nied öst.
Landes Ausschuß einschreiten werden."
Offensichtlich wurde bei diesem Bau auch eine Straße (oder
Feldweg?) verlegt:
"Bezüglich Strassenbau Erpersdorf - Rust wird beschlossen
daß die
Gemeinde dem Straßenbau zustimmt und wird die nötige Grundabtretung
nach Einvernehmung der dortigen Grundbesitzer beigestellt werden,
sowie die erste Beschotterung durch die Gemeinde durchgeführt,
jedoch erst dann wenn die Regulierung der Hüttelbaches vollständig
fertig gestellt ist."